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   OLG Hamm, 05.04.2006 - 3 Ss OWi 132/06   

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https://dejure.org/2006,12371
OLG Hamm, 05.04.2006 - 3 Ss OWi 132/06 (https://dejure.org/2006,12371)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.04.2006 - 3 Ss OWi 132/06 (https://dejure.org/2006,12371)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. April 2006 - 3 Ss OWi 132/06 (https://dejure.org/2006,12371)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Beweisantrags aus nicht haltbaren prozessualen Erwägungen; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Pflicht zur Einholung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens zur Klärung der Identität des Betroffenen als Fahrzeugführer

  • kanzlei-heskamp.de
  • Judicialis

    StPO § 244; ; GG Art. 103; ; OWiG § 80

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244; GG Art. 103; OWiG § 80
    Beweisantrag; Ablehnung; anthropologisches Gutachten; Begründung; Rechtliches Gehör; Verletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2006 - 3 Ss OWi 132/06
    103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG NJW-RR 1995, 441; NJW 1987, 485; ständige Rechtsprechung).

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die vom Fachgericht zu treffende Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (BVerfG, NJW-RR 1995, 441; NJW 1987, 485).

  • BVerfG, 18.07.1994 - 1 BvR 1177/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch vorweggenommene

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2006 - 3 Ss OWi 132/06
    103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG NJW-RR 1995, 441; NJW 1987, 485; ständige Rechtsprechung).

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die vom Fachgericht zu treffende Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (BVerfG, NJW-RR 1995, 441; NJW 1987, 485).

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2006 - 3 Ss OWi 132/06
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes verstößt nur dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (BVerfG, NJW-RR 1995, 241; NJW 1979, 413; NJW 1986, 833; BayVerfGH, BayVerwBl. 2005, 721; OLG Karlsruhe, DAR 2003, 182).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2006 - 3 Ss OWi 132/06
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes verstößt nur dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (BVerfG, NJW-RR 1995, 241; NJW 1979, 413; NJW 1986, 833; BayVerfGH, BayVerwBl. 2005, 721; OLG Karlsruhe, DAR 2003, 182).
  • VerfGH Bayern, 26.04.2005 - 97-VI-04
    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2006 - 3 Ss OWi 132/06
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes verstößt nur dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (BVerfG, NJW-RR 1995, 241; NJW 1979, 413; NJW 1986, 833; BayVerfGH, BayVerwBl. 2005, 721; OLG Karlsruhe, DAR 2003, 182).
  • OLG Karlsruhe, 10.01.2003 - 1 Ss 58/02

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch unterlassene Anhörung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2006 - 3 Ss OWi 132/06
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes verstößt nur dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (BVerfG, NJW-RR 1995, 241; NJW 1979, 413; NJW 1986, 833; BayVerfGH, BayVerwBl. 2005, 721; OLG Karlsruhe, DAR 2003, 182).
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